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   OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2016 - 4 S 10.16   

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https://dejure.org/2016,25192
OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2016 - 4 S 10.16 (https://dejure.org/2016,25192)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.07.2016 - 4 S 10.16 (https://dejure.org/2016,25192)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Juli 2016 - 4 S 10.16 (https://dejure.org/2016,25192)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 33 Abs 2 GG, § 123 Abs 1 VwGO
    Anforderungen an einen Beurteilungsbeitrag; Bedeutung der Befähigungsbeurteilung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art.33 Abs 2 GG, § 123 Abs 1 VwGO
    Konkurrentenstreit; Polizeihauptkommissar (A 11); Bewerbungsverfahrensanspruch; dienstliche Beurteilung; Befähigungsmerkmal Initiative; Plausibilisierung; fehlender Beurteilungsbeitrag für Teilzeitraum; Begründung des Gesamturteils; Möglichkeit der Auswahl; Tenorierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2016 - 4 S 10.16
    Das Gericht darf die Beurteilung des Beamten durch seinen Dienstvorgesetzten nicht durch eine eigene Beurteilung ersetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris Rn. 9).

    e) Ebenso wenig ist die Würdigung des Verwaltungsgerichts erschüttert, die Beurteilung entspreche nicht den vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17. September 2015 (a.a.O. Rn. 30 ff.) aufgestellten Grundsätzen zur Begründung der Gesamtnote, da ihr nicht zu entnehmen sei, wie sich aus der Leistungs- und Befähigungsbeurteilung das Gesamturteil von 6 Punkten ergebe.

    Vor diesem Hintergrund führt das Vorbringen, das Bundesverwaltungsgericht halte eine Begründung "insbesondere" dann für erforderlich, wenn die Beurteilungsrichtlinien für die Einzelbewertungen einerseits und das Gesamturteil andererseits unterschiedliche Bewertungsskalen vorsähen (Urteil vom 17. September 2015, a.a.O. Rn. 36), nicht weiter.

    Ausweislich seines Urteils vom 17. September 2015 (a.a.O. Leitsatz 3 und Rn. 31 ff.) geht das Bundesverwaltungsgericht davon aus, dass das Gesamturteil einer dienstlichen Beurteilung "in der Regel" einer gesonderten Begründung bedarf, um erkennbar zu machen, wie es aus den Einzelbegründungen hergeleitet wird.

    Die von der Beschwerde weiter aufgeworfene Frage, ob die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17. September 2015 (a.a.O.) unter Änderung seiner Rechtsprechung erstmals angenommene Begründungspflicht für das Gesamturteil auch für Beurteilungsverfahren gelte, die schon vor Veröffentlichung des Urteils abgeschlossen waren, ist ohne weiteres zu bejahen.

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2016 - 4 S 10.16
    Wird - wie hier - eine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs festgestellt, muss die Ernennung der ausgewählten Bewerber durch einstweilige Anordnung bereits dann untersagt werden, wenn die Auswahl des jeweiligen Antragstellers bei rechtsfehlerfreier Auswahl jedenfalls möglich erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 16 m.w.N.); eine hohe Wahrscheinlichkeit der Beförderung ist nach diesem verfassungsrechtlich fundierten Maßstab nicht gefordert.
  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 12.14

    Adäquate Kausalität; Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch; Befähigung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2016 - 4 S 10.16
    Es handelt sich dabei nicht um "Potenzialeinschätzungen" im Sinne des zitierten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 2015 - 2 C 12.14 - (juris Rn. 42), die nicht auf ein bestimmtes Amt und dessen Anforderungen bezogen sind, sondern gemäß Nr. 5.3 BeurtVV um dienstlich bedeutsame Eigenschaften, deren Ausprägungsgrad nach dem Beurteilungsvordruck (Anlage 1 zur BeurtVV) in Bezug auf das übertragene Aufgabengebiet zu bestimmen ist.
  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2016 - 4 S 10.16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 -, juris Rn. 23) müssen Beurteilungsbeiträge die Informationen enthalten, die es dem Beurteiler erlauben, diejenigen in der Beurteilung zu bewertenden Elemente der Eignung, Befähigung und Leistung (Art. 33 Abs. 2 GG) zutreffend zu erfassen, über die er keine oder keine hinreichenden aus eigener Anschauung gewonnenen Erkenntnisse besitzt.
  • VG Würzburg, 05.05.2020 - W 1 E 20.491

    Konkurrentenstreitverfahren (Untersagung einer Besetzung)

    Dieses Begründungserfordernis ist auch auf die hier gegebene Konstellation von unterschiedlichen Bewertungsskalen zwischen Leistungs- und Befähigungsbeurteilung innerhalb eines Beurteilungssystems zu übertragen (OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 28.7.2016 - OVG 4 S 10.16 - juris; dass in der Beurteilungsrichtlinie der WSV, insbesondere in Ziffer 4.3, eine solche Begründung nicht explizit benannt wird, steht dem nicht entgegen, vgl. hierzu bereits obige Ausführungen unter c)).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2018 - 10 S 29.17

    Telekombeamter; dienstliche Beurteilung; Einzelbewertung; Gesamturteil;

    Eine hohe Wahrscheinlichkeit der Beförderung ist nach diesem verfassungsrechtlich fundierten Maßstab nicht gefordert (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 28. Juli 2016 - OVG 4 S 10.16 -, juris Rn. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2018 - 10 S 74.17

    Aufschiebende Wirkung einer Klage eines Zeitsoldaten gegen seine Entlassung wegen

    Die im Beschlusstenor angesprochene Maßgabe (vgl. dazu u.a. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. März 2016 - 20 A 2364/14.PVL -, juris; Beschluss vom 28. Juli 2016 - OVG 4 S 10.16 -, juris) zur Fassung von Satz 1 des erstinstanzlichen Entscheidungsausspruchs ist geboten, denn die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin in der Gestalt des Beschwerdebescheides ergibt sich wie ausgeführt nicht kraft Gesetzes, sondern durch eine gerichtliche Anordnung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO.
  • VG Cottbus, 17.12.2021 - 4 K 448/21
    Dies führte dazu, dass die dienstlichen Beurteilungen im Geltungsbereich der Beurteilungsrichtlinie a.F. häufig sich deshalb als rechtswidrig erwiesen, weil im Rahmen der Begründung des Gesamturteils nicht dargelegt wurde bzw. werden konnte wie sich die Skala auf der die Leistungsbeurteilung erfolgte (Benotungsstufen 1 bis 10), die mit der Skala nach der das Gesamturteil gebildet wurde identisch war (vgl. Nr. 5.4 BeurtVV a.F.) mit der Skala auf der die Befähigungsbeurteilung erfolgte (Ausprägungsgrade V bis I) in Einklang bringen lassen sollte (vgl. etwa Urteil der Kammer vom 21. März 2019, VG 4 K 1192/17, S. 6f. UA; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juli 2016 - OVG 4 S 10.16 -, juris, Rn. 11).
  • VG Potsdam, 20.01.2017 - 2 L 1168/16

    Beamtenrechtliches Auswahlverfahren; Ausblenden von Leistungen des Mitbewerbers

    zu diesem Begründungserfordernis BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris Rn. 30 ff., sowie - für die hier einschlägigen Beurteilungsrichtlinien - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juli 2016 - OVG 4 S 10.16 -, juris Rn. 10 f.
  • VG Cottbus, 01.08.2023 - 4 K 2055/18

    Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Beförderung

    Angesichts dieser Skalendifferenzen hätte es jeweils einer Begründung des Gesamturteils bedurft, um zu erklären wie sich die Skala auf der die Leistungsbeurteilung erfolgte (Benotungsstufen 1 bis 10), die mit der Skala nach der das Gesamturteil gebildet wurde identisch war (vgl. Nr. 5.4 BeurtVV a.F.) mit der Skala auf der die Befähigungsbeurteilung erfolgte (Ausprägungsgrade V bis I) in Einklang bringen lässt (vgl. etwa Urteil der Kammer vom 21. März 2019, VG 4 K 1192/17, S. 6f. UA; Urteil vom 17. Dezember 2021 - 4 K 448/21 -, juris Rn. 52 - 53; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juli 2016 - OVG 4 S 10.16 -, juris Rn. 11).
  • VG Cottbus, 28.12.2018 - 4 L 648/18

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

    Sind - wie hier - für die Einzelbewertungen einerseits und für das Gesamturteil andererseits unterschiedliche Bewertungsskalen vorgesehen, bedarf es einer Begründung des Gesamturteils (BVerwG, Beschluss vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris Rn. 36; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juli 2016 - OVG 4 S 10.16 -, juris Rn. 10 f.).
  • VG Potsdam, 15.09.2016 - 2 K 590/16

    Erteilung einer Beurteilung

    BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris Rn. 30 ff., 37, sowie - für nach der vorliegend einschlägigen Beurteilungsrichtlinie erstellte dienstliche Beurteilungen - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juli 2016 - 4 S 10.16 -, juris Rn. 10 ff.
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